Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Besondere Bestimmungen für die Nutzung der Analyse-Tools und Datenverarbeitung

§ 1 Leistungsumfang und Haftungsausschluss für den Ankauf-Simulator

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer auf der Plattform einen „Ankauf-Simulator“ sowie weitere digitale Tools zur Kalkulation und Analyse von Immobiliendaten bereit.

(2) Dem Nutzer ist bekannt und er erkennt ausdrücklich an, dass sämtliche durch den Simulator bereitgestellten Ergebnisse, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Renditeprognosen und steuerlichen Indikationen reine Modellrechnungen darstellen. Diese Berechnungen basieren zum Teil auf pauschalierten Annahmen sowie den vom Nutzer selbst eingegebenen Werten.

(3) Die bereitgestellten Tools und Simulatoren dienen rein zu Informationszwecken und stellen zu keinem Zeitpunkt eine Anlage-, Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Die Nutzung der Tools ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch einen qualifizierten Berater (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzierungsexperten).

(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der eingegebenen oder berechneten Daten.

(5) Eine Haftung des Anbieters für wirtschaftliche Fehlentscheidungen des Nutzers (z. B. Fehlkalkulationen beim Immobilienankauf, unrentable Investments) oder für die Ablehnung von Darlehens- und Kreditanträgen durch Kreditinstitute (Banken) ist vollumfänglich ausgeschlossen. Der Nutzer trägt das alleinige Risiko für die Verwertung der Rechenergebnisse.

§ 2 Verfügbarkeit des Deal-Scanners und Drittanbieter-Daten

(1) Der Anbieter stellt im Rahmen des „Ankauf-Deal Scanners“ eine Softwarefunktion bereit, die öffentlich zugängliche Immobilieninserate und Objektdaten von Plattformen, Portalen und Webseiten Dritter (nachfolgend „Drittseiten“) aggregiert, filtert und für den Nutzer aufbereitet. Der Anbieter greift hierzu auf automatisierte Abfrageverfahren (z. B. Programmierschnittstellen (APIs) oder Web-Aggregation-Verfahren) zurück.

(2) Dem Nutzer ist bekannt und er erkennt an, dass die Funktionsfähigkeit des Deal-Scanners maßgeblich von der technischen Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Struktur der jeweiligen Drittseiten abhängt. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Ausgestaltung, Erreichbarkeit oder technische Stabilität dieser externen Plattformen.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine ununterbrochene oder vollständige Verfügbarkeit der Scanner-Funktion. Eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung, Unterbrechung oder Einstellung des Scanners begründet keinen Mangel der Leistung, sofern diese auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Dies gilt insbesondere für:

  • Technische Änderungen, Modifikationen der Struktur oder Abschaltungen der APIs durch die Betreiber der Drittseiten;
  • Aktive Sperren, IP-Blockaden, Rate-Limits oder die Implementierung von Captchas/Sicherheitsmechanismen durch die Drittseiten (sogenannte Anti-Scraping-Maßnahmen), welche eine automatisierte Datenabfrage erschweren oder unmöglich machen;
  • Allgemeine Störungen des Internets oder der Server-Infrastruktur von Drittanbietern, die für das Hosting oder den Betrieb des Scanners genutzt werden.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit der von Drittseiten aggregierten Informationen (z. B. Kaufpreise, Objektdaten, Quadratmeterangaben, Verfügbarkeit eines Inserats). Die dargestellten Daten spiegeln lediglich den Stand zum Zeitpunkt der letzten automatisierten Abfrage wider. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche für eine Anlageentscheidung relevanten Objektdaten vorab eigenständig direkt beim Anbieter oder auf der Ursprungsquelle zu verifizieren.

(5) Schadensersatzansprüche des Nutzers aufgrund von Serverausfällen, verzögerten Datenaktualisierungen oder Fehlfunktionen des Scanners sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Nutzerdaten, Vertraulichkeit und Eigentumsrechte an Objektdaten

(1) Der Nutzer behält grundsätzlich alle Rechte an den von ihm eingegebenen Objektdaten, Mietaufstellungen und Portfoliodaten (nachfolgend „Nutzerdaten“).

(2) Der Anbieter verpflichtet sich, alle vom Nutzer manuell eingepflegten Objektdaten und Portfoliostrukturen streng vertraulich zu behandeln. Diese Daten sind für andere Nutzer der Plattform nicht einsehbar und werden geschützt vor dem Zugriff unbefugter Dritter verwahrt.

(3) Der Nutzer räumt dem Anbieter jedoch das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die eingegebenen Objektdaten (z. B. Kaufpreise, Mieterträge, Lagen, Baujahre) zu anonymisieren und in aggregierter Form zu verarbeiten.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, diese vollständig anonymisierten Datensätze – bei denen keinerlei Rückschlüsse auf die Person des Nutzers, konkrete Mieter oder die exakte, identifizierbare Immobilie möglich sind – für eigene Marktanalysen, statistische Auswertungen, die Verbesserung der plattforminternen Algorithmen oder zur Erstellung von Branchenberichten zu nutzen und ggf. zu veröffentlichen.

§ 4 Verfügbarkeit der Plattform und Sonderregelung für den Deal-Scanner

(1) Verfügbarkeitszusage für Premium-Dienste: Der Anbieter bemüht sich, im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten eine durchgehende Verfügbarkeit der kostenpflichtigen Premium-Dienste (SaaS) bereitzustellen. Der Anbieter gewährleistet für die Plattform my-orenio.com eine Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel (nachfolgend „Mindestverfügbarkeit“).

(2) Berechnung der Verfügbarkeit: Bei der Berechnung der Mindestverfügbarkeit bleiben reguläre, angekündigte Wartungsfenster (z. B. für Updates oder Systemoptimierungen) sowie geplante Ausfallzeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten (z. B. nachts oder am Wochenende) unberücksichtigt. Ebenfalls ausgenommen sind Ausfälle durch höhere Gewalt oder technische Störungen außerhalb des Machtbereichs des Anbieters (z. B. großflächige DNS-Störungen des Internet-Backbones).

(3) Explizite Ausnahme für den „Ankauf-Deal Scanner“: Der Nutzer erkennt ausdrücklich an, dass der „Ankauf-Deal Scanner“ aufgrund seiner fundamentalen Abhängigkeit von den Systemen, APIs und der Datenstruktur von Drittseiten vollständig von der in Absatz 1 zugesicherten Mindestverfügbarkeit ausgenommen ist.

(4) Rechtsfolge bei Ausfällen des Scanners: Sollte die Funktion des Deal-Scanners aufgrund von Schnittstellen-Sperren, Anti-Scraping-Maßnahmen, Strukturänderungen oder Ausfällen der Quellportale temporär oder dauerhaft eingeschränkt sein, gilt dies nicht als Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Mindestverfügbarkeit der Plattform. Solche drittbedingten Ausfälle begründen für den Premium-Nutzer kein Recht zur außerordentlichen Kündigung, zur Minderung der monatlichen SaaS-Gebühren oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

(5) Priorisierung bei Störungen: Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, im Falle einer Blockade oder technischen Änderung einer Drittseite im Rahmen seiner betrieblichen Ressourcen zeitnah nach einer technischen Lösung oder Anpassung des Scanners zu suchen, um die Funktionalität für Premium-Nutzer wiederherzustellen.

§ 5 Nutzung von Credits (Nutzungskontingente)

(1) Verwendungszweck und Natur von Credits: Der Anbieter kann auf der Plattform ein System von virtuellen Nutzungseinheiten (nachfolgend „Credits“) bereitstellen. Bestimmte Funktionen der Plattform, insbesondere die Durchführung von automatisierten Abfragen im „Ankauf-Deal Scanner“ oder Berechnungen im „Ankauf-Simulator“, verbrauchen eine im System jeweils ausgewiesene Anzahl an Credits. Credits stellen kein gesetzliches Zahlungsmittel, kein E-Geld und kein Guthaben im finanzrechtlichen Sinne dar, sondern sind reine plattforminterne Nutzungskontingente.

(2) Erwerb und Zuweisung von Credits: Credits können vom Nutzer entweder im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements (z. B. monatliches Inklusiv-Kontingent für Premium-Nutzer) oder durch den separaten Zukauf von Credit-Paketen (Pay-per-Use) erworben werden. Die Gutschrift auf dem Nutzerkonto erfolgt unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs.

(3) Gültigkeit und Verfall von Credits:

  • Abonnement-Credits: Credits, die als fester Bestandteil eines monatlichen oder jährlichen Abonnements zugewiesen werden, sind jeweils nur für den laufenden Abrechnungszeitraum gültig. Nicht verbrauchte Abonnement-Credits verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats bzw. -zeitraums und können nicht in den Folgemonat übertragen werden (kein „Rollover“), es sei denn, im gewählten Tarif wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  • Zugekaufte Credit-Pakete: Separat zugekaufte Credits, die außerhalb eines Abonnements erworben wurden, sind für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Kaufdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist verfallen sie ersatzlos.

(4) Ausschluss der Barauszahlung und Übertragbarkeit: Eine Barauszahlung, Rückerstattung oder Umtausch von Credits in gesetzliche Zahlungsmittel ist vollumfänglich ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Credits sind an das spezifische Nutzerkonto gebunden und nicht auf andere Nutzerkonten oder Dritte übertragbar.

(5) Schaffen von Credits bei Leistungsstörungen: Der Ausfall einzelner Abfragen (z. B. aufgrund einer kurzzeitigen Blockade einer Drittseite beim Deal-Scanner) führt nicht zu einem pauschalen Erstattungsanspruch. Sollte ein Credit jedoch aufgrund eines nachweisbaren, technischen Fehlers im Machtbereich des Anbieters verbraucht worden sein, ohne dass ein Rechen- oder Scannergebnis geliefert wurde, schreibt der Anbieter dem Nutzerkonto den betroffenen Credit nach Prüfung auf Kulanzbasis wieder gut.

(6) Beendigung des Vertrages / Kündigung: Mit der Wirksamkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des Nutzerkontos (gleichgültig durch welche Partei) verfallen alle zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch auf dem Nutzerkonto vorhandenen Credits (sowohl Abonnement-Credits als auch zugekaufte Pakete) ersatzlos. Eine Erstattung des Gegenwerts erfolgt nicht.